Keine Markengrenze bei freien Autohäusern
Wählt man für den PKW-Verkauf das freie Autohaus, haben Verkäufer keine Einschränkungen bezüglich des Herstellers zu befürchten. Diese Autohäuser agieren markenunabhängig, bieten aber meist den gleichen Service wie gebundene Betriebe an. Das heißt, dass in einem solchen Autohaus Leistungen wie Reifeneinlagerung, Sicherheitschecks, Mobilitätsgarantien durch Ersatzfahrzeuge bei Reparatur oder Öl- & Reifenwechsel übernommen werden – für jedes Auto. Das Personal vom Autohaus ist meist auf alle Automarken geschult worden, sodass auch im Werkstattbereich nach Herstellervorgaben gearbeitet wird. Verwendete Ersatzteile kommen hier jedoch nicht aus dem Werk, sondern sind universell einsetzbar und somit oft um einiges günstiger. Hier liegt es am Fahrzeugbesitzer, ob er darauf vertraut oder lieber Originalteile bevorzugt. Bei dem Kauf eines Neuwagens bei einem freien Autohändler fällt die Inzahlungnahme des alten Gebrauchtwagens im Falle eines Markenwechsels oftmals vorteilhafter für Halter aus.
Zusammenschluss gebundener Autohäuser
Die EU-Kommission hat vor wenigen Jahren eine Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) angenommen. Ursprünglich sollten Wettbewerbsregeln im PKW-Handel damit gelockert werden. Das heißt konkret, dass beispielsweise ein BMW-Autohaus auch VW-Modelle an- & verkaufen soll. Zum Autohaus dazugehörige Werkstätten können somit auch Ersatzteile anderer Marken verwenden. In der Praxis müssen jedoch Kompromisse gefunden werden, denn jeder Hersteller hat seine eigenen Schulungen, seine eigenen Design-& Kleidungsvorgaben sowie eigene Formulare. Dadurch treffen in einem Autohaus mehrere Standards zusammen, denn der eine Hersteller gibt Farben und Bodenbeläge vor, ein anderer Möbel im Kundenbereich. Das führt dazu, dass kleinere Betriebe von der Insolvenz bedroht sind, die größeren, gebundenen Autohäuser sich zusammenschließen und auf Großstädte konzentrieren.